„Das Leben ist wie Fahrrad fahren. Man muss in Bewegung bleiben, um die Balance zu halten.“
– Albert Einstein
Verschwiegenheit
Psychotherapeut*innen unterliegen gegenüber jedem Dritten (Ehe- oder Lebenspartner*innen, Erziehungsberechtigten, Arbeitgeber, etc.) einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht nach § 15 PthG. Dies betrifft alle Inhalte des Gesprächs wie auch schriftlichen Aufzeichnungen in Zusammenhang mit den Therapiesitzungen. Ausnahme von der Schweigepflicht ist dann gegeben, wenn die berechtigte Sorge besteht, das Selbst- oder Fremdgefährdung durch die Patientin/den Patienten vorliegt!
Psychotherapie
Durch meinen Abschluss beim ÖAGG (Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik – Fachsektion Integrative Therapie) bin ich als eingetragenen Psychotherapeutin tätig. Dies ermöglicht Ihnen eine partielle Rückvergütung durch Ihre Versicherung.
Freiwilligkeit
Die Psychotherapie kann nur auf Basis von Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln. Sie haben natürlich das Recht auf Information über Dauer, Frequenz und Kosten der Therapie.
Absageregelung
Sollten Sie einen Therapiesitzung einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte ehestmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich Ihnen das Honorar als Ausfallshonorar in Rechnung stellen.